Überweiser­informationen

CT mit Kontrastmittel

Wir haben unsere Untersuchungsabläufe für die Computertomographie (CT) mit Kontrastmittel den aktuellen Leitlinien angepasst.

Was bedeutet das für unsere gemeinsamen Patienten?

Patienten können iodhaltige Kontrastmittel erhalten, solange sie nicht

  • unter einem schweren Nierenversagen Stadium 5 leiden.
  • unter einer Schilddrüsenüberfunktion leiden oder Risikofaktoren für eine solche aufweisen.
  • in der Vergangenheit allergisch auf iodhaltige Kontrastmittel reagiert haben.
Was bedeutet das für Sie?

  • Wir benötigen von Ihnen für die CT mit Kontrastmittel keine Laborwerte mehr.
  • Bei Patienten in nephrologischer Behandlung bitten wir Sie um den letzten Bericht.

Alles Weitere fragen wir zum Untersuchungszeitpunkt selbst ab.

Wir freuen uns weiterhin auf eine langfristige, strukturierte und verlässliche Zusammenarbeit!

MRT mit und ohne Kontrastmittel

Im MRT sind Laborwerte im Fall einer Kontrastmittelgabe ebenfalls nicht erforderlich. Die Gabe ist nur bei dialysepflichtigen Patientinnen und Patienten kontraindiziert. Eine Nahrungskarenz vor der Untersuchung ist ausschließlich bei der MRT-Enterographie notwendig. In diesem Fall erfolgt eine entsprechende Aufklärung der Patientinnen und Patienten bei der Terminvergabe.

Träger bestimmter Implantate oder elektrischer Geräte (z.B. Herzklappe, Herzschrittmacher) können in manchen Fällen keine oder nur bestimmte MRT-Untersuchungen erhalten. Bitte erinnern Sie unsere gemeinsamen Patienten daran, bereits zur Terminvergabe auf Implantate hinzuweisen und uns ihren Implantatausweis im Vorfeld zur Verfügung zu stellen.
Patienten mit einem Diabetessensor müssen diesen während der Untersuchung ablegen. Wir versuchen daher häufig, unsere Untersuchungstermine dem Wechselrhythmus anzupassen.

Für die möglichst zeitnahe Übermittlung aller relevanten Patienteninformationen finden Sie hier unseren Anamnesebogen zum Download.