Fachliche Einordnung
Die Zweitbefundung erfolgt durch Dr. Jost Kloth, dessen Schwerpunkt in der muskuloskelettalen Radiologie liegt. Seine langjährige Erfahrung verbindet klinische Tätigkeit in Orthopädie und Unfallchirurgie mit spezialisierter radiologischer Expertise am Bewegungsapparat. Stationen an der Orthopädischen Universitätsklinik Tübingen, dem Orthopädisch-Unfallchirurgischen Zentrum der Universitätsmedizin Mannheim und als Oberarzt der Radiologie in der Orthopädischen Universitätsklinik Heidelberg prägen diese Spezialisierung ebenso wie die Mitgliedschaft in der European Society of Musculoskeletal Radiology, in der Arbeitsgemeinschaft Muskuloskelettale Radiologie der Deutschen Röntgengesellschaft. Dr. Kloths Q1-Zertifizierung der Arbeitsgemeinschaft Muskuloskelettale Radiologie unterstreicht seine Spezialisierung zusätzlich durch einen anerkannten Qualitätsnachweis der Deutschen Röntgengesellschaft.
Wann eine Zweitbefundung sinnvoll sein kann
Eine Zweitbefundung kann sinnvoll sein, wenn ein bestehender Befund noch einmal unabhängig eingeordnet werden soll – etwa zur weiteren Absicherung einer Diagnose, vor einer Therapieentscheidung oder auf persönlichen Wunsch. Dafür werden bereits vorliegende Untersuchungen wie CT, MRT oder Röntgenaufnahmen erneut beurteilt.
Eine radiologische Zweitmeinung ersetzt nicht das Gespräch mit den behandelnden Ärztinnen und Ärzten. Sie kann jedoch dazu beitragen, bildgebende Befunde noch einmal präzise zu prüfen und die nächsten Schritte fundierter abzuwägen.
Welche Varianten stehen zur Verfügung?
Für die Zweitbefundung bieten wir zwei klar strukturierte Varianten an:
Variante 1 – Zweitbefundung
Sie erhalten einen schriftlichen Befundbericht mit einer fachlichen und einer laienverständlichen Zusammenfassung.
Variante 2 – Zweitbefundung mit Fragenbeantwortung
Zusätzlich zum schriftlichen Zweitbefund werden konkrete Fragen zu Ihrem Anliegen beantwortet.
So läuft die Zweitbefundung ab
Sie können die Bildmaterialien als CD oder als Ausdruck mit QR-Code bzw. URL per Post oder E-Mail übermitteln. Bitte senden Sie ausschließlich Aufnahmen ein, die durch medizinische Einrichtungen, Kliniken oder radiologische Praxen erstellt wurden.
Für eine fundierte Beurteilung benötigen wir außerdem den zugehörigen Befundbericht sowie – soweit vorhanden – relevante Vorbefunde, Epikrisen sowie Arzt- und Krankenhausberichte. Die Bearbeitung beginnt mit dem Eingang des unterschriebenen Behandlungsvertrags für die Zweitbefundung. Den Bericht erhalten Sie auf Wunsch per Post oder E-Mail. Ein persönliches Befundgespräch ist im Rahmen dieser Leistung nicht vorgesehen.
Kostenübernahme
Die Kosten für eine Zweitbefundung sind in der Regel selbst zu tragen. Sie erhalten eine Rechnung über die erbrachte Leistung.